DNA Probe

Ab dem 1. Januar 2022 müssen laut Landesgesetz alle Hundeeigentümer/-innen mit Wohnsitz oder Domizil in der Provinz Bozen ihren Hund bzw. ihre Hunde durch Anbringen des elektronischen Kennzeichnungsmittel (Mikrochip) im Sinne der geltenden Bestimmungen und durch genetisches Profil (DNA Probe) kennzeichnen und registrieren lassen.

Während für bereits eingetragene Hunde 2 Jahre Zeit besteht (bis 31.12.2023) das genetische Profil (DNA Probe) erstellen zu lassen, muss dies bei neu einzutragenden Hunden gemeinsam mit der elektronischen Kennzeichnung (Mikrochip) durchgeführt werden.

Die Tierpraxis Kaltern bietet Ihnen die Möglichkeit den DNA-Test bei Ihrem Hund bei uns durchzuführen.

Für weitere Infos können Sie sich gerne bei uns melden.



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