Mikrochip

Alle Hunde müssen in Südtirol mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Laut Verordnung des Gesundheitsministers vom 06.08.2008 und vom Dek. des  Landesveterinärdirektors vom 05.05.2003 muss die Kennzeichnung innerhalb der achten Lebenswoche erfolgen, also vor der Abgabe der Welpen. Die Kennzeichnung ist schmerzfrei und wird in unserer Praxis durchgeführt. Die Eintragung in ein zentrales Hunderegister ermöglicht auch ein entlaufenes Tier dem Besitzer rückzuführen.

Auch Katzen können mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Es ist aber in Südtirol nicht vorgeschrieben.

Reisen ins Ausland:

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen bei Reisen ins Ausland einen EU-Heimtierausweis. Um einen solchen Ausweis beim tierärztlichen Dienst zu bekommen müssen die Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und eine gültige Tollwutimpfung aufweisen.



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