Gesetzliche Bestimmungen

Einreisebestimmungen für alle EU Länder:

  • Hunde, Katzen und Frettchen benötigen den blauen EU-Heimtierausweis (mit EU Sternen).
  • Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Sie müssen eine gültige Tollwutimpfung aufweisen. Um verreisen zu können, muss die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor Abreisedatum durchgeführt worden sein und sie muss noch mindestens 1 Monat gültig sein. Der Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein. Einige EU-Länder gestatten die Einreise eines Heimtiers auch, wenn es jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern das Tier seit seiner Geburt an einem tollwutfreien Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Das muss von einem Tierarzt bestätigt werden.

Achtung: einige Länder haben zusätzlich Sonderregeln, die zu beachten sind:

  • Einfuhrverbot für gewisse, sog. gefährliche Hunderassen
  • Einfuhrverbot für Welpen, die jünger als 3 Monate sind
  • Leinenzwang
  • Mitnahme von Maulkorb verpflichtend
  • Behandlung vor Einreise gegen Bandwürmer
  • Tollwuttiterbestimmung
  • Quarantäne

Am besten Sie informieren sich frühzeitig vor der Abreise beim Tierarzt, beim Tierärztlichen Dienst in Bozen, bei Konsulaten oder Reiseveranstaltern. 

 



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